22.10.2021 | Von O bis O? – Wann gilt die Winterreifenpflicht?

Die bekannte O bis O Regel besagt, dass man von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren sollte. Eine gesetzliche Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum gibt es jedoch nicht. Nach § 2 Abs. 3a StVO besteht eine Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte. Man spricht daher von einer situativen Winterreifenpflicht.

Zugelassene Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Bis zum 30. September 2024 gelten auch Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.

Sind die Reifen nicht den Wetterverhältnissen angepasst, drohen ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Kommt es zu einer Behinderung, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro, bei einer Gefährdung auf 100 Euro und bei einem Unfall sogar auf 120 Euro.