06.10.2020 | Die Präsidenten der Oberlandesgerichte planen digitale Gerichtsprozesse

In Dresden findet seit Montag die 72. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs statt. Hierbei werden sich die Präsidentinnen und Präsidenten auch über den elektronischen Rechtsverkehr und weitere zukunftsweisende Ansätze der Digitalisierung der Justiz austauschen. Besprochen wird insbesondere ein sog. Bagatell-Onlineverfahren, bei dem sich der Verbraucher auch ohne Anwalt mit einer Eingabe-Maske im Internet an ein Gericht wenden kann. Bis es soweit kommt, sollen jedoch noch einige Jahre vergehen.

Bereits im November 2013 wurde in der ZPO der § 128a eingeführt, der eine Gerichtsverhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung ermöglicht. In der Praxis findet diese Vorschrift aber leider kaum Anwendung.

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