02.09.2020 | Rechtsirrtümer: Muss ich am Bahnhof das erste Taxi in der Reihe nehmen?

Jeder kennt die langen Taxi-Schlangen an Hauptbahnhöfen oder Flughäfen. Dort haben wir neulich folgende Situation beobachtet:

Das erste Taxi in der Reihe war schon älter und etwas dreckig. Wohlmöglich daher wählte ein Fahrgast einen anderen sauberen Neuwagen. Doch der Fahrer des Wunschtaxis verwies den Fahrgast auf das erste Taxi in der Reihe. Ohne sich zu beschweren, ging der Fahrgast zu dem ersten Taxi und fuhr mit ihm davon.

Es scheint ein weit verbreiteter Irrtum zu sein, dass man das erste Taxi in der Reihe nehmen muss. Vielmehr ist es so, dass ein Taxifahrer die Beförderung innerhalb seines Pflichtgebiets grundsätzlich nicht ablehnen darf (vgl. § 22 Personenbeförderungsgesetz). Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn der Fahrgast sich aggressiv verhält oder stark betrunken ist.

Der Fahrgast kann also selbst auswählen, mit welchem Taxi er befördert werden will. Er muss sich nicht auf das erste Taxi in der Reihe verweisen lassen.

Weigert sich der Taxifahrer eine Fahrt durchzuführen, beispielsweise mit der Begründung, die Strecke sei zu kurz, sollte er auf seine Beförderungspflicht hingewiesen werden. Kommt er dieser nicht nach, kann ein Bußgeld gegen ihn verhängt werden.