28.04.2020 | Seit heute gilt: Fahrverbot ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts

Heute ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Ab nunmehr gelten beispielweise härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse, das Halten in zweiter Reihe und Tempoverstöße.

Ausdrücklich verboten werden sogenannte „Blitzer-Apps“ auf Smartphones und Navigationsgeräten. Wer dennoch solche Apps verwendet, dem drohen nunmehr eine Geldbuße von 75,00 EUR sowie ein Punkt in Flensburg.

Wer in zweiter Reihe hält, um beispielsweise einen Beifahrer aussteigen zu lassen, muss ab heute eine Geldbuße in Höhe von 55,00 EUR zahlen. Bei Behinderung erhöht sich die Geldbuße auf 70,00 EUR und zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Gleiches gilt für das Parken auf Geh- und Radwegen.

Die wesentlichste Änderung ist jedoch, dass die Strafen für Tempoverstöße drastisch erhöht wurden. Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es innerorts jetzt bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h, außerorts ab 26 km/h.

Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen? Oft lohnt es sich gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, da das Bußgeldverfahren fehlerhaft oder die Vorwürfe nicht ausreichend belegt sind.

Über unsere Plattform http://www.Schnell-zum-Anwalt.de können Sie sich gegen eine geringe Pauschale via Videokonferenz von einem im Verkehrsrecht versierten Anwalt beraten lassen.