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19.11.2021 | 3G-Pflicht am Arbeitsplatz – Was man jetzt wissen muss!

Nach dem neuen § 28b Abss1 IfSG dürfen sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte ab dem 24.11.2021 die Arbeitsstätte nur noch betreten, wenn sie einen Nachweis mit sich führen, der den Status genesen, geimpft oder getestet (3G-Nachweis) belegt. Hat der Arbeitgeber den Genesenennachweis oder den Impfnachweis einmal kontrolliert und wurde diese Kontrolle dokumentiert, können Beschäftigte mit gültigem Impf- oder Genesenennachweis anschließend von den täglichen Zugangskontrollen ausgenommen werden.

Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen einen Test hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Eine Möglichkeit bietet hier der sogenannte kostenlose Bürgertest. Dieser Test darf zum Zeitpunkt des Betretens der Arbeitsstätte höchstens 24 Stunden alt sein. Legt der Beschäftigte einen PCR-Nachweis vor, darf dieser maximal 48 Stunden zurückliegen.

Die Testung kann auch in Form von Selbsttests vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Person erfolgen, muss aber entsprechend dokumentiert werden.

Arbeitnehmern drohen Abmahnungen oder sogar Kündigungen, wenn sie keinen 3G-Nachweis vorlegen können oder wollen und infolgedessen die Arbeitsleistung nicht erbringen.

Wenn Sie weitere Fragen zur 3G-Pflicht am Arbeitsplatz haben, stehen Ihnen unsere im Arbeitsrecht versierten Anwälte auf unserer Plattform schnell-zum-anwalt.de zur Verfügung.

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22.10.2021 | Von O bis O? – Wann gilt die Winterreifenpflicht?

Die bekannte O bis O Regel besagt, dass man von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren sollte. Eine gesetzliche Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum gibt es jedoch nicht. Nach § 2 Abs. 3a StVO besteht eine Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte. Man spricht daher von einer situativen Winterreifenpflicht.

Zugelassene Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Bis zum 30. September 2024 gelten auch Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.

Sind die Reifen nicht den Wetterverhältnissen angepasst, drohen ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Kommt es zu einer Behinderung, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro, bei einer Gefährdung auf 100 Euro und bei einem Unfall sogar auf 120 Euro. 

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01.10.2021 | AG Frankfurt: Verlust der EC-Karte muss unverzüglich gemeldet werden

Das Amtsgericht Frankfurt hat in seinem Urteil vom 31.08.2021, Az. 32 C 6169/20 (88), entschieden, dass eine Bank für die nach Verlust einer EC-Karte erfolgten Geldabhebungen nicht haftet, wenn die PIN nicht getrennt von der EC-Karte aufbewahrt wird und eine sofortige Sperrung der EC-Karte nach Feststellung des Verlusts unterbleibt.

Bemerkt man den Verlust seiner Karte, sollte man daher den Verlust unverzüglich telefonisch seiner Bank anzeigen. Alternativ besteht die Möglichkeit, den kostenfreien Zentral-Sperr-Notruf 166-166 zu wählen, welcher rund um die Uhr erreichbar ist.

Meldet man den Verlust nicht sofort und kommt es zwischenzeitlich zu Geldabhebungen, liegt eine Verletzung der obliegenden Sorgfaltspflicht vor, so dass der entstandene Schaden im vollen Umfang selbst zu tragen ist. Dass es ebenfalls sorgfaltswidrig ist, die PIN nicht getrennt von der EC-Karte aufzubewahren, ist zwar offensichtlich, geschieht aber immer noch zu oft, wie der Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt zeigt.

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10.09.2021 | LG Wuppertal: Eine Wohnungskündigung mit Unterschrift "i.A." ist unwirksam

Gem. § 568 Abs. 1 BGB hat die Kündigung eines Mietvertrags über Wohnraum schriftlich zu erfolgen. Der Mieter kann sich bei der Erklärung der Kündigung vertreten lassen, jedoch muss sich in diesem Fall aus dem Kündigungsschreiben ergeben, dass der Unterzeichner als Vertreter und nicht lediglich als Bote handelt.

Das Landgericht Wuppertal hat mit seinem Beschluss vom 04.08.2021 unter dem Aktenzeichen 9 T 128/21 nunmehr entschieden, dass eine Wohnungskündigung, die mit dem Zusatz „i.A.“ unterschrieben sei, unwirksam ist, da sie nicht der Schriftform genügt.

Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Eine Mieterin erhielt sowohl im August als auch im Oktober 2020 ein Kündigungsschreiben, für welches der Briefbogen des Vermieters verwendet wurde. Jedoch wurde es von einer anderen Person mit "i.A." unterschrieben. Auch der Text des Schreibens enthielt keinen Hinweis auf eine Bevollmächtigung des Unterzeichners.

Das Landgericht Wuppertal hält die Kündigung für unwirksam, da sie nicht dem Schriftformerfordernis des § 568 Abs. 1 BGB genügt. Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht in den Fällen, in denen der Unterzeichner seine Unterschrift mit dem Zusatz "i.A." versieht, grundsätzlich nicht von einer Übernahme der Verantwortung des Unterzeichners für den Inhalt der unterzeichneten Schrift aus, weil der Unterzeichnende damit zu erkennen gibt, dass er nur als Erklärungsbote und eben nicht als Vertreter auftritt.

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26.08.2021 | LG Köln: Kein Schmerzensgeld für Verbrennungen mit heißer Suppe

Das LG Köln hat in seinem Urteil vom 25.05.2021 (Az. 21 O 299/20) einer Flugpassagierin eine Entschädigung verwehrt, die sich während des Essens mit einer heißen Suppe verbrüht hatte

Auf ihrem Flug in der Business Class von München nach New York wurde der Klägerin eine Steinpilzsuppe serviert. Die Klägerin behauptet, sie habe die Porzellanschale für den Verzehr der Suppe mit der linken Hand angehoben, um mit der rechten Hand einen möglichst kurzen Weg von der Schüssel zum Mund zu haben. Der Schüsselrand sei jedoch so heiß gewesen, dass sie in einer Reflexbewegung einen Ruck verursacht habe. Hierbei habe sich dann die heiße Suppenflüssigkeit auf ihrem Ausschnitt ergossen. Dadurch erlitt sie Verbrennungen zweiten Grades.

Sie verklagte die Fluggesellschaft auf Zahlung eines angemessenen, mindestens fünfstelligen Schmerzensgeldes. Ferner verlangte sie die Feststellung, dass die beklagte Fluggesellschaft ihr alle Schäden, auch die wegen der psychischen Folgen, ersetzt.

Das Landgericht Köln wies die Klage ab.

Es sieht ein erhebliches Mitverschulden der Klägerin, da sie die Temperatur der Schale nicht vor dem Anheben überprüft habe. Hätte sie bemerkt, dass die Schale sehr heiß gewesen wäre, hätte sie die Suppenschale gar nicht erst angehoben. Somit wäre es dann auch nicht zu den Verbrennungen gekommen.


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02.08.2021 | Ab heute – Neuer Personalausweis nur noch mit Fingerabdruck möglich

Wer ab heute einen neuen Personalausweis beantragt, muss den Fingerabdruck seines rechten und linken Zeigefingers abgeben. Diese werden auf dem Chip des Personalausweises gespeichert und dürfen von Polizeibehörden, Meldebehörden und Dienststellen, die mit der Verarbeitung von Personalausweisen beauftragt sind, sowie vom Zoll und der Steuerfahndung ausgelesen werden. Auch Sicherheitsbehörden anderer EU-Staaten haben Zugriff auf die gespeicherten Fingerabdrücke.

In diesem Zuge erhöht sich auch die Gebühr für den Personalausweis. Statt 28,80 EUR kostet er ab heute 37,00 EUR. Alte Personalausweise behalten aber noch solange Ihre Gültigkeit, bis sie abgelaufen sind.

Die Fingerabdrücke werden nur zur Speicherung auf dem Personalausweis selbst verwendet und nach Herstellung und Aushändigung sowohl von den zuständigen Behörden als auch von der Bundesdruckerei wieder gelöscht. Eine Speicherung der Fingerabdrücke in einer zentralen Datenbank oder eine Weitergabe an andere Behörden findet somit nicht statt. 

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16.07.2021 | OLG Frankfurt: Anspruch auf Verdienstausfall wegen fehlendem Betreuungsplatz

Gem. § 24 Abs. 2 SGB VII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Das OLG Frankfurt hat in seinem Urteil vom 28.05.2021, Az. 13 U 436/19, den beklagten Landkreis als Träger der Jugendhilfe wegen verspäteter Zurverfügungstellung eines solchen Platzes zum Ausgleich des erlittenen Verdienstausfalls der Mutter von über 23.000,00 EUR verpflichtet.

Der zur Verfügung gestellte Betreuungsplatz muss dem konkret-individuellen Bedarf des Kindes und seiner Eltern in zeitlicher und räumlicher Hinsicht entsprechen. Vor diesem Hintergrund sei ein Betreuungsplatz, bei dem die Mutter eine Fahrzeit von ihrem Wohnort zum Betreuungsort von rund 30 Minuten in Kauf nehmen müsse, nach Auffassung des OLG Frankfurt unzumutbar, insbesondere dann, wenn bei der Berechnung der Fahrtzeit die erhebliche Verkehrsbelastung in den üblichen Bring- und Abholzeiten nicht berücksichtigt sei. Als Zumutbarkeitsgrenze gelte eine Fahrtzeit von 30 Minuten als grober Richtwert, wobei stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen seien.

Da der beklagte Landkreis keinen zumutbaren Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt habe, läge eine Amtspflichtverletzung vor, so dass er gem. § 839 Abs. 1 S. 1BGB i.V.m. Art 34 GG zum Ersatz des entstandenen Verdienstausfall verpflichtet sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der beklagte Landkreis hat Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH unter dem Az. III ZR 91/21 eingelegt

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02.07.2021 | Fußballparty – Was muss der Nachbar ertragen?

Leider findet die Europameisterschaft nunmehr ohne unsere Nationalmannschaft statt. Und auch wir beenden unsere Reihe mit Rechtsfragen rund um das Thema Fußball mit einem letzten Beitrag.

Auch wenn die deutsche Nationalmannschaft ausgeschieden ist, der Ball rollt weiter und im Viertelfinale stehen viele spannende Partien an. Da bietet es sich an, Freunde einzuladen und gemeinsam die Spiele zu schauen. Aber wie viel Lärm muss der Nachbar ertragen?

In den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer ist eine Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr geregelt. In dieser Zeit ist jeglicher Lärm wie laute Gespräche, Musik, lauter Fernseher etc. zu unterlassen.

Ausnahmeverordnungen können für öffentliche Plätze, Gaststätten und Kneipen erlassen werden. Privatleute haben sich aber auch während eines Fußballeuropameisterschaft an die Ruhezeiten zu halten. Eine Ruhestörung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

In Mietshäuser ist der Vermieter verpflichtet, auf die Einhaltung der Ruhezeiten zu achten. Daher müssen Vermieter die störenden Mieter zunächst zur Einhaltung der Ruhezeiten auffordern und im Wiederholungsfall sogar abmahnen.

Ein kurzer, zaghafter Jubelschrei dürfte aber in den meisten Fällen von den Nachbarn und Mitmietern geduldet werden.

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18.06.2021 | Darf man während der Arbeitszeit Fußball schauen?

Sicherlich haben die meisten am späten Dienstagabend mit der deutschen Fußballnationalmannschaft mitgefiebert. Mit 21:00 Uhr war der Anstoß auch zu einer Zeit, zu der die meisten Menschen nicht mehr arbeiten müssen. Aber was ist, wenn man ein Spiel während der Arbeitszeit schauen möchte?

Ohne die Erlaubnis des Chefs ist davon dringend abzuraten. Fußballschauen stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen dar. So hat bspw. das Arbeitsgericht Köln in seinem Urteil vom 28.08.2017, Az. 20 Ca 7940/16, ausgeführt:

„Der Kläger war während der Dauer des Anschauens des Fußballspiels an der Erbringung seiner arbeitsvertraglichen Leistung gehindert. Entsprechend hat der Kläger während dieser Zeit seine arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht verletzt.“

Darf der Arbeitnehmer sich denn wenigstens auf dem Computer über einen Liveticker informieren? Solange der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets nicht gestattet, verletzt der Arbeitnehmer auch hier seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, da er während des Surfens im Internet zu privaten Zwecken seine arbeitsvertragliche geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt (BAG, Urteil vom 07.07.2005, Az. 2 AZR 581/04).

Die gute Nachricht zum Schluss: Am Samstagabend gegen die Portugiesen und am Mittwoch um 21:00 Uhr gegen die Ungarn dürften die meisten frei haben.

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04.06.2021 | Gibt es Schmerzensgeld bei einem Foul?

In einer Woche geht es endlich los. Bei der Europameisterschaft werden wir nicht nur hoffentlich viele Tore sondern auch zahlreiche Fouls sehen. Hierbei kommt es auch immer wieder zu Verletzungen. Da stellt sich die Frage, ob ein gefoulter Spieler Schmerzensgeld verlangen kann.

In seinem Urteil vom 05.11.1974, Az. VI ZR 100/73, hatte der BGH bereits geurteilt, dass der Teilnehmer an einem Fußballspiel grundsätzlich Verletzungen, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind, in Kauf nimmt. Zwischenzeitlich ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch bei einem regelwidrigen Foulspiel die Spieler untereinander nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften (so bspw. OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.08.2010, Az. 5 U 429/09). Es liegt nämlich für alle Teilnehmer eines Fußballspiels auf der Hand, dass im „Spieleifer“ Regelverstöße geschehen. Würde jede Verletzung, die durch ein Foulspiel entsteht, zu Schmerzensgeldansprüchen führen, dann wäre die Teilnahme an einem Fußballspiel mit einem vernünftigerweise nicht hinnehmbaren Haftungsrisiko verbunden.

Begeht der Spieler jedoch ein „grobes Foul“, bei dem er keine realistische Chance mehr hat, an den Ball zu kommen, können dem Gefoulten Schmerzensgeldansprüche zustehen.

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21.05.2021 | EM 2021 – Sind Autokorsos eigentlich erlaubt?

In genau drei Wochen beginnt die Europameisterschaft. Wir bei schnell-zum-anwalt.de sind schon im Fußballfieber. Daher werden wir uns in den nächsten Wochen in unserem Blog mit Themen rund um die schönste Nebensache der Welt beschäftigen.

Bei einem Turniersieg der deutschen Nationalmannschaft könnte es dann auch wieder lauter auf den Straßen werden. Doch sind Autokorsos überhaupt erlaubt?

§ 30 StVO regelt, dass bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und Abgasbelästigungen verboten sind. Ebenso ist unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden. Auch das anlasslose Hupen ist nicht erlaubt und kann mit Geldbußen sanktioniert werden.

Somit sind nach dem Gesetzeswortlaut Autokorsos verboten, doch bei einer Fußballeuropameisterschaft drückt die Polizei meist ein Auge zu. Dennoch gibt es auch hier gewisse Grenzen.

Diese beginnen bereits beim „Schmücken“ des Autos. Fahnen, Spiegelüberzieher oder Aufkleber dürfen nur dann angebracht werden, wenn sie die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen und/ oder andere Autofahrer nicht gefährden. Daher sollten Fahnen nur angebracht werden, wenn diese nicht runterfliegen können. Bei Fahrten außerhalb geschlossener Ortschaften sollten sie sicherheitshalber abmontiert werden.

Auch bei Schrittgeschwindigkeit gilt die Anschnallpflicht. Selbst wenn hier die Ordnungshüter nicht jeden Verstoß im Rahmen eines Autokorsos ahnden, sollte man sich nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen oder sich gar auf die Kühlhaube setzen.

Gar keinen Spaß versteht die Polizei bei Trunkenheit am Steuer oder aber wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Bei aller berechtigten Freude im Falle eines Sieges sollte der Fahrer daher nüchtern und besonnen bleiben, denn wenn es zu einem Unfall kommt, gelten keine Ausnahmeregeln.

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07.05.2021 | LG Nürnberg: Ein teurer Boxenstopp

In seinem Urteil vom 24.02.2021 befasst sich das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 8 O 6187/20) mit einem eher kuriosen Verkehrsunfall zwischen einem Bagger und einem Cabriolet.

Der Fahrer des Cabriolets befuhr im Februar 2020 eine Straße im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz. Um seinen menschlichen Bedürfnis nachzukommen, verließ er mit seinem Cabriolet die Straße und fuhr in einen Schotterweg ein, um einen geeigneten Platz zum Auszutreten zu finden. Hierbei erkannte er nicht, dass es sich um Privatgrund handelte. Nach ca. 45 Metern hatte er eine aus seiner Sicht geeignete Stelle gefunden. Er parkte sein Auto neben einem Bagger ohne zu bemerken, dass sich in dem Bagger eine Person befand. Der Baggerfahrer, der wiederum das Cabriolet nicht wahrnahm, drehte die Baggerschaufel nach links und beschädigte dadurch das Fahrzeug erheblich. Das Cabriolet erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Der Cabrioletfahrer verklagte den Baggerfahrer auf Schadensersatz.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies in seinem Urteil darauf hin, dass der Unfall für beide Seiten abwendbar war: Der Baggerfahrer hätte sich vor dem Schwenkvorgang vergewissern müssen, dass sich neben ihm keine Verkehrsteilnehmer befanden; der Fahrer des Cabriolets wiederum hätte einen größeren Sicherheitsabstand zu dem Bagger einhalten können.

Vor diesem Hintergrund nahm das Landgericht Nürnberg-Fürth eine Haftungsquote von 3/4 zu 1/4 zu Lasten des Baggerfahrers an.

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23.04.2021 | Arbeitsgericht Köln: Kündigung wegen einer Covid-19-Quarantäne ist sittenwidrig

Das Arbeitsgericht Köln hat in seinem Urteil vom 15.04.2021 (Az. 8 Ca 7334/20) die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte.

Der bei einem Dachdeckerbetrieb angestellte Arbeitnehmer befand sich auf telefonische Anordnung des Gesundheitsamts im Oktober 2020 als Kontaktperson des positiv auf Covid-19 getesteten Bruders seiner Freundin in häuslicher Quarantäne. Hierüber informierte er seinen Arbeitgeber, der die Quarantäneanordnung jedoch anzweifelte und vermutete, der Arbeitnehmer wolle sich lediglich vor der Arbeitsleistung „drücken“. Er verlangte deshalb eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes, die der Arbeitnehmer auch beim Gesundheitsamt telefonisch einforderte. Als diese schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes auch nach mehreren Tagen noch nicht vorlag, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer erhob daraufhin Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Köln.

Das Arbeitsgerichts Köln hat der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers stattgegeben. Der Arbeitsgeber habe zwar aufgrund der Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes keinen Kündigungsgrund für die Rechtswirksamkeit einer fristgerechten Kündigung darlegen müssen, das Gericht sah die Kündigung jedoch als sittenwidrig und treuwidrig an. Der Arbeitnehmer habe sich lediglich an die behördliche Quarantäneanordnung gehalten. 


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08.04.2021 | BaFin: Neutrales Vergleichsportal für Girokonten ab 2022

Gem. Artikel 7 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2014/92/EU (Zahlungskontenrichtlinie ZKRL) müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Verbraucher kostenlos Zugang zu mindestens einer Website haben, die einen Vergleich der Entgelte für Girokonten ermöglicht. Verbraucher sollen so in die Lage versetzt werden, die Kosten von Girokonten transparent und umfassend zu vergleichen. Die Bundesregierung hatte sich bei der Umsetzung der Richtlinie zunächst gegen ein staatliches Angebot und für ein privatwirtschaftliches Modell entschieden. In der Folge betrieb zunächst Check24 einen zertifizierten Girokontovergleich.

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW nahm Check24 jedoch sein Angebot wieder vom Netz. Es wurde unter anderem eingewandt, dass der von Chek24 betriebene Girokontovergleich lediglich ein Drittel der in Deutschland existierenden Kreditinstitute abdecke und die Informationen teilweise deutlich veraltet seien. 

Da es keinen weiteren Anbieter für einen zertifizierten Girokontovergleich gibt, konnte die Bundesregierung ihre Verpflichtung aus der Zahlungskontenrichtlinie nicht mehr erfüllen. Zukünftig soll daher die Finanzaufsicht Bafin Verbrauchern ein entsprechendes Angebot bereitstellen. Dies wird jedoch erst voraussichtlich im 2. Quartal 2022 online gehen. Als Übergangslösung bietet seit heute die Stiftung Warentest ihren bereits vorhandenen Girokontenvergleich kostenlos im Internet an. Das Angebot finden Sie hier: https://www.test.de/Girokonto-im-Test-5069390-0/

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26.03.2021 | Kann ich einen zugelaufenen Hund behalten?

Auch wenn der zugelaufene Hund noch so zutraulich ist, Sie dürfen ihn nicht einfach behalten.

§ 90a BGB lautet:

„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

Dementsprechend sind Tiere wie Sachen zu behandeln, so dass die Vorschriften über Fundsachen gem. §§ 965ff. BGB Anwendungen finden. Der zugelaufene Hund ist somit dem Eigentümer zurückzugeben. Ist dieser nicht bekannt, muss der Fund der zuständigen Behörde, also dem Fundbüro oder der Polizei, gemeldet werden. Meldet sich der Eigentümer aber nicht innerhalb von 6 Monaten, erwerben Sie nach § 973 BGB Eigentum und dürfen den Hund behalten. Sollten sich Frauchen oder Herrchen melden, steht Ihnen ein Finderlohn zu. 

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10.03.2021 | Corona beschäftigt Anwälte und Gerichte

Nach Angaben des Deutschen Richterbundes (DRB) sind im Jahr 2020 bei den deutschen Gerichten mehr als 10.000 Eilverfahren und Klagen gegen Corona-Auflagen eingegangen. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker-Zeitung“ sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds Sven Rebehn, dass die Gerichte die Maßnahmen des Infektionsschutzes inzwischen in tausenden Verfahren überprüft und nötigenfalls korrigiert haben. Größtenteils hätten die Gerichte die angegriffenen Corona-Beschränkungen bestätigt.

Auch Anwälte beschäftigen sich täglich mit Fragen ihrer Mandanten zum Thema Corona aus nahezu allen Rechtsgebieten, insbesondere dem Reise- und Veranstaltungsrecht, dem Vertragsrecht, dem Arbeitsrecht, dem Insolvenzrecht und dem gewerblichen Mietrecht. Doch viele scheuen auch den Weg zum Anwalt aus Angst vor den Kosten.

Schnell-zum-anwalt.de bietet allen Rechtssuchenden eine sofortige Beratung zum Festpreis von 59 € zu allen Rechtsfragen zum Thema Corona – garantiert kontaktlos.

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26.02.2021 | AG Frankfurt am Main: Keine Unmöglichkeit der Flugbeförderung durch Corona-Pandemie

Das Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 29.10.2020, Az. 32 C 1823/20 (86) entschieden, dass Fluggesellschaften sich nicht generell darauf berufen können, dass ihnen die Durchführung von Flügen wegen der weltweiten COVID-19-Pandemie unmöglich sei, wenn es dem Kunden gerade nicht auf die Inanspruchnahme eines konkreten Fluges, sondern lediglich auf die Beförderung als solche ankomme.

Die Kläger hatten bei der beklagten Fluggesellschaft Flüge von Frankfurt am Main nach Singapur sowie von Singapur nach Bali und jeweils zurück gebucht. Die Fluggesellschaft annullierte jedoch die Rückflüge und bot den Klägern auch keine Ersatzbeförderung an. Die Kläger buchten daraufhin selbst Ersatzflüge und verklagten die Fluggesellschaft auf die dadurch entstandenen Kosten. Diese trug zu ihrer Verteidigung vor, dass sie deshalb nicht hafte, weil ihr die Durchführung der Flüge aufgrund der weltweiten COVID-19-Pandemie unmöglich gewesen sei und sie kein Verschulden daran treffe.

Das Amtsgericht Frankfurt gab der Klage statt. Die Kläger hätten insbesondere durch die eigene Organisation der Ersatzflüge eine Aufgabe wahrgenommen, die der beklagten Fluggesellschaft oblegen habe. Ansprüche auf Ersatz der gemachten Aufwendungen würden sich damit aus den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683 Satz 1, 670 BGB) ergeben.

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11.02.2021 | Das neue Maklerrecht – Geteiltes Leid ist halbes Leid

Gerade in städtischen Gebieten, in denen das Angebot an Eigenheimen größer als die Nachfrage ist, mussten Käufer für gewöhnlich die komplette Maklercourtage zahlen. Das hat sich nun geändert.

Am 23.12.2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Danach können Verkäufer die Maklergebühr nicht mehr vollständig auf den privaten Erwerber einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses abwälzen. Vielmehr muss der Verkäufer die Courtage eines Maklers, der für beide Parteien tätig wird, zur Hälfte selbst tragen.

Des Weiteren muss bei einem Maklervertrag nunmehr die Textform eingehalten werden. Für die Einhaltung der Textform reicht jedoch bereits eine E-Mail, ein Fax oder gar eine SMS aus. Mündliche Verträge sind nunmehr unwirksam.

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28.01.2021 | AG München zur Eigenbedarfskündigung wegen Unterbringung eines Au Pair

Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 21.01.2021 entschieden, dass die geplante Unterbringung eines Au Pair in der nahegelegenen Wohnung der Gastfamilie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen kann.

Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Wunsch des Vermieters, ein Au Pair zur Kinderbetreuung in seinen Haushalt aufzunehmen, grundsätzlich vernünftig und nachvollziehbar ist. Die Argumentation der Mieterin, dass aufgrund des jungen Alters der Kinder, gerade des Kleinkindalters, diese kein eigenes Zimmer benötigten, konnte das Amtsgericht München nicht überzeugen. Die Raumaufteilung innerhalb der eigenen Wohnung sei allein Sache des Vermieters und seiner Familie und unterliege lediglich einer Missbrauchskontrolle dahingehend, ob der verfügbare Wohnraum und die angegebene Nutzung in einem auffälligen Missverhältnis stehen, so dass sich der Verdacht aufdrängen müsste, die volle Ausnutzung des Wohnraumes werde nur vorgespiegelt, um die Kündigung zu ermöglichen.

Der Vermieter habe überzeugend dargelegt, nur mit der Hilfe eines Au Pair könne seine Frau ihrem Beruf wieder nachgehen. Vor diesem Hintergrund sei die Eigenbedarfskündigung rechtmäßig.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Auf unserer Plattform http://www.Schnell-zum-Anwalt.de können Sie sich gegen eine geringe Pauschale via Videokonferenz von einem im Mietrecht versierten Anwalt beraten lassen.

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15.01.2021 | Das ändert sich 2021 – Teil II

In unserem Blogeintrag vom 07.01.2021 haben wir Ihnen bereits einige interessante Neuregelungen, die ab 2021 gelten, vorgestellt. Hier nun unser 2. Teil:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Personalausweis digital

Ab 2021 schickt der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit online bei der Krankenkasse abrufen. Zusätzlich zum digitalen Verfahren soll es zunächst eine analoge Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben.

Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises steigt von 28,80 Euro auf 37 Euro. Zudem müssen ab August 2021 zwei Fingerabdrücke auf einem Chip im Ausweis gespeichert werden. Kinderreisepässe sollen künftig nur noch ein Jahr gültig sein, können aber mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden. Weiterhin 6 Jahre gültig bleiben biometrietaugliche Kinderreisepässe.

Zurück zu 19% Mehrwertsteuer

Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020 endet zum Jahreswechsel. Ab dann gelten wieder die alten Steuersätze von 19 % (aktuell 16 %) beziehungsweise 7 % (aktuell 5 %).

Neue Regelung für Auto-Besitzer

Für ab 01.01.2021 neu zugelassene Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß (mehr als 195 Gramm pro Kilometer) muss künftig ein höherer Kfz-Steuer-Aufschlag gezahlt werden. Für Autos mit einem Ausstoß von bis zu 95 Gramm CO2 pro Kilometer gibt es dagegen einen Steuerfreibetrag, der den hubraumabhängigen Steueranteil reduziert. Weiter wird der CO2-Ausstoß auch mittelbar über eine Erhöhung der Abgaben auf Kraftstoffe „abgerechnet“. Die Pendlerpauschale wird ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht.

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07.01.2021 | Das ändert sich 2021 - Teil I

Seit Jahresbeginn gelten wieder zahlreihe Neuregelungen. Einige davon stellen wir Ihnen in diesem und unserem nächsten Blogeintrag vor.

Grundrente für Geringverdiener

Die Grundrente für Geringverdiener tritt in Kraft. Damit sollen Menschen einen Rentenaufschlag erhalten, wenn sie zu Erwerbszeiten wenig verdient haben. Der Zuschlag fällt an, wenn mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit nachgewiesen werden und soll gestaffelt bis zur vollen Höhe bei 35 Beitragsjahren werden.

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn wird im Jahr 2021 von 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde steigen. Die Mindestausbildungsvergütung steigt ab Januar 2021 ebenfalls - auf 550 Euro monatlich.

Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht

Ab 2021 erfolgt eine Aufstockung des monatlichen Kindergelds um 15 Euro, so dass Eltern damit monatlich folgende Kindergeld-Beträge erhalten:

•          219 Euro Kindergeld für die ersten beiden Kinder

•          225 Euro Kindergeld für das dritte Kind

•          250 Euro Kindergeld für das vierte Kind

Auch der Kinderfreibetrag der Eltern erhöht sich - auf insgesamt 8388 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2020 4.008 Euro. Dies soll wegen der Corona-Krise auch 2021 so bleiben.

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18.12.2020 | Ein Weihnachtsfall: Der ungeplant verlängerte Aufenthalt

In unserem letzten Blogeintrag im Jahr 2020 wollen wir passend zur Weihnachtszeit von einem vor dem OLG Düsseldorf (Az. 4 U 182/98) verhandelten Fall berichten, der sich am 1. Weihnachtstag ereignete. Der Kläger bereitete für seine Lebensgefährtin ein Frühstück zu und zündete die Kerzen auf dem Adventskranz an. Dann begab er sich ins Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken. Dort wurde er jedoch von seiner Lebensgefährtin „aufgehalten“. Währenddessen entzündete sich der Adventskranz.

Der Hausratversicherer des Klägers wollte den entstandenen Schaden nicht ersetzen. Er behauptete, der Schaden sei vom Kläger, indem er den brennenden Adventskranz über längere Zeit unbeaufsichtigt ließ, grob fahrlässig herbeigeführt worden, so dass er leistungsfrei sei.

Das OLG Düsseldorf führt hierzu aus:

„Es erscheint deshalb in subjektiver Hinsicht nicht als unverzeihliches Fehlverhalten, dass der Kläger sich der von dem Adventskranz ausgehenden Gefahr während seines nach der Ablenkung durch seine Lebensgefährtin ungeplant verlängerten Aufenthalts im Schlafzimmer zeitweilig nicht mehr bewusst war.“

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen „guten Rutsch“ ins Jahr 2021.

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03.12.2020 | OLG Frankfurt: Eltern sind zum Umgang mit ihren Kindern verpflichtet

Das OLG Frankfurt hat in seinem Beschluss (Az. 3 UF 156/20) vom 03.12.2020 entschieden, dass ein getrennt lebender Kindesvater auch gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet ist, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient

Der Kindesvater sei zum Umgang mit seinen drei Söhnen gesetzlich verpflichtet (§ 1684 Abs. 1 BGB), betonte das OLG. Das Grundgesetz mache den Eltern „die Aufgabe der Pflege und Erziehung ihres Kindes zu einer zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG). Diese Pflicht bestehe nicht allein gegenüber dem Staat, sondern auch unmittelbar gegenüber dem Kind. Die Verweigerung jeglichen Umgangs mit dem Kind und damit die Loslösung von einer persönlichen Bindung stelle einen maßgeblichen Entzug elterlicher Verantwortung und zugleich die Vernachlässigung eines wesentlichen Teils der Erziehungspflicht dar.

Haben Sie Fragen um Umgangsrecht. Auf schnell-zum-anwalt.de finden Sie einen im Familienrecht versierten Anwalt, der Ihre Fragen sofort per Videokonferenz beantwortet.

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17.11.2020 | Bank trägt Haftungsrisiko bei kontaktlosem Zahlen

Die meisten Girocards und Kreditkarten bieten die Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens an. Die Karten besitzen einen sogenannten NFC-Chip (Near Field Communication Chip), welche nah an die Kontaktstelle des Kassenterminals gehalten werden muss. Über diese kurze Distanz können Daten zwischen Karte und Terminal dann kontaktlos ausgetauscht werden.

In der Regel ist es zudem möglich, Beträge bis 25,00 EUR zu bezahlen, ohne eine PIN einzugeben oder eine Unterschrift zu leisten.

Geht eine solche Karte verloren, kann diese Funktion von Dritten missbraucht werden.

Der EuGH hat am 11.11.2020 (Az. C-287/19) entschieden, dass eine Bank die Haftung für nicht autorisierte kontaktlose Kartenzahlungen für Kleinbeträge bis zur Grenze von 25,00 EUR nicht auf ihre Kunden abwälzen kann, nachdem das Abhandenkommen der Karte gemeldet wurde.

Dem Kunden muss von der Bank die Möglichkeit eingeräumt werden, den Verlust seiner Karte unverzüglich und kostenlos melden zu können. Ab diesem Zeitpunkt trägt die Bank das Risiko für einen Kartenmissbrauch, es sei denn der Kunde handelt in betrügerischer Absicht.

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06.11.2020 | Fahrradfahren ohne Helm – Kein Mitverschulden an den Verletzungen

Eine Fahrradfahrerin wird von einem rechtsabbiegenden Autofahrer schwer verletzt. Unter anderem erleidet sie eine Schädelfraktur. Da sie bei dem Unfall keinen Helm trägt, meint der Haftpflichtversicherer des Autofahrers, sie trage an den Verletzungen eine Mitschuld. Daher sei das Schmerzensgeld zu kürzen.

Hiergegen ging die Fahrradfahrerin gerichtlich vor. Das OLG Nürnberg verneinte in seinem Urteil vom 28.08.2020, Az. 13 U 1187/20, ein Mitverschulden der Fahrradfahrerin.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seinem Urteil vom 17.06 2014, Az. VI ZR 281/13, entschieden, dass jedenfalls bis zum Jahr 2011 grundsätzlich kein Mitverschulden begründet sei, wenn ein Radfahrer bei einem Unfall keinen Helm trage. Andernfalls müsste bei jeder Tätigkeit mit ähnlichem oder höherem Kopfverletzungsrisiko ein Mitverschulden bejaht werden, wenn der durch einen Sturz Geschädigte keinen Helm getragen hätte. Dies würde dann beispielsweise auch für das Besteigen von Haushaltsleitern gelten.

Anlass für die Annahme eines Mitverschuldens durch das Nichttragen eines Schutzhelms kann nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nur dann vorliegen, wenn zum Unfallzeitpunkt nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein das Tragen eines Helms beim Fahrradfahren zum eigenen Schutz erforderlich ist

In einer neueren Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg besteht ein derartiges allgemeines Verkehrsbewusstsein weiterhin nicht. Nach wie vor nutze die bei weitem überwiegende Mehrheit (rund 80 %) der erwachsenen Bevölkerung keinen Helm beim Fahrradfahren.

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30.10.2020 | Kein Täuschungsversuch, wenn der „Handy-Wecker“ im Flugmodus während der Klausur klingelt

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Urteil vom 28.10.2020 (Az. 4 K 116/20.KO) entschieden, dass die Klausur eines Studenten, dessen "Handy-Wecker" während einer schriftlichen Prüfung klingelt, nicht allein deswegen mit der Note "nicht ausreichend" bewertet werden darf. Das Handy befand sich zu diesem Zeitpunkt des Klingelns im sog. „Flugmodus“ und war ca. 40 Meter von seinem Arbeitsplatz entfernt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz bieten die einschlägige Prüfungsordnung und die hierzu verfassten Klausurgrundsätze keine ausreichende Grundlage, um das Klingeln des "Handy-Weckers" als Täuschungsversuch zu werten.

Eine „nicht ausreichende“ Bewertung komme auch nicht deshalb in Betracht, weil durch das Klingeln des "Handy-Weckers" der Prüfungsablauf gestört worden sei. Eine solche Sanktion sei – so das Verwaltungsgericht Koblenz – gemessen an den Umständen des Einzelfalls unverhältnismäßig. 

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23.10.2020 | Falsch Parker auf Privatparkplatz – Darf ich abschleppen lassen?

Wenn fremde Autos auf dem eigenen Privatparkplatz parken, ist das sehr ärgerlich. Doch dürfen Sie das fremde Auto eigentlich abschleppen lassen und wer übernimmt die dadurch entstehenden Abschleppkosten?

Sie müssen es nicht dulden, dass ein fremdes Fahrzeug ohne Ihre Erlaubnis auf Ihrem Privatparkplatz abgestellt wird. Denn wer sein Fahrzeug auf Ihrem privaten Grund parkt, begeht eine verbotene Eigenmacht nach § 858 Abs. 1 BGB. Sollte der Falschparker nicht ermittelbar sein, dürfen Sie im Rahmen der Selbsthilfe nach § 859 Abs. 3 BGB das Auto abschleppen lassen. Sollten Sie jedoch wissen, wem das Auto gehört, müssen Sie zunächst versuchen, den Fahrer zu kontaktieren und ihn auffordern, den Parkplatz wieder frei zu machen.

Die Kosten der Abschleppmaßnahme müssen Sie zunächst gegenüber dem Abschleppunternehmen zahlen. Der Falschparker muss Ihnen aber die Kosten ersetzen.

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15.10.2020 | Corona - Wann ist man von der Maskenpflicht befreit?

Die Corona-Fallzahlen sind in den letzten Tagen wieder stark angestiegen. Daher gilt nun in Städten und Regionen eine verschärfte Maskenpflicht, wenn die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche über 35 pro 100.000 Einwohner liegt.

Selbstverständlich sind kleine Kinder von der Maskenpflicht befreit. In den meisten Bundesländern gilt eine Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren. Einige Bundesländer haben jedoch abweichende Regelungen. So sind in Sachsen-Anhalt nur Kleinkinder bis 2 Jahre von der Maskenpflicht befreit. Dort ist – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – ein Verstoß gegen die Maskenpflicht jedoch nicht bußgeldbehaftet.

Von der Maskenpflicht befreit sind in allen Bundesländern Menschen mit Behinderungen, die nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, und dies mit einem amtlichen Schwerbehindertenausweis oder einem ärztlichen Attest glaubhaft machen können.

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06.10.2020 | Die Präsidenten der Oberlandesgerichte planen digitale Gerichtsprozesse

In Dresden findet seit Montag die 72. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs statt. Hierbei werden sich die Präsidentinnen und Präsidenten auch über den elektronischen Rechtsverkehr und weitere zukunftsweisende Ansätze der Digitalisierung der Justiz austauschen. Besprochen wird insbesondere ein sog. Bagatell-Onlineverfahren, bei dem sich der Verbraucher auch ohne Anwalt mit einer Eingabe-Maske im Internet an ein Gericht wenden kann. Bis es soweit kommt, sollen jedoch noch einige Jahre vergehen.

Bereits im November 2013 wurde in der ZPO der § 128a eingeführt, der eine Gerichtsverhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung ermöglicht. In der Praxis findet diese Vorschrift aber leider kaum Anwendung.

Die anwaltliche Beratung findet heute schon digital statt. Auf unserer Plattform schnell-zum-anwalt.de werden Rechtsuchende via Videokonferenz sofort mit einem erfahrenen Rechtsanwalt verbunden und erhalten innerhalb von ca. 15 Minuten eine erste Einschätzung und Handlungsempfehlung.

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29.09.2020 | Finderlohn: Wie viel steht mir zu

Jeder hat schon einmal etwas verloren, sei es ein Schlüssel, eine Geldbörse oder ein Handy. Umso mehr freut man sich über einen ehrlichen Finder. Das Gesetz will daher den ehrlichen Finder belohnen und spricht ihm einen Anspruch auf Finderlohn zu.

Jeder ist verpflichtet, Fundsachen ab einem Sachwert von 10,00 EUR unverzüglich bei der zuständigen Behörde – in der Regel beim Fundbüro oder bei der Polizei – abzugeben. Ist der Eigentümer bekannt oder ist er anhand der Fundsache ersichtlich, kann man die Fundsache natürlich auch direkt beim Eigentümer abgeben.

Der Finder hat gegenüber dem Eigentümer einen Anspruch auf Finderlohn. Dieser beträgt bei einem Wert der Fundsache bis einschließlich 500,00 EUR fünf Prozent. Übersteigt der Geld- oder Sachwert 500,00 EUR, beträgt der Finderlohn für den übersteigenden Wert drei Prozent.

Finden Sie beispielsweise eine Geldbörse mit 600,00 EUR, haben Sie Anspruch auf Finderlohn in Höhe von 25,00 EUR für die ersten 500,00 EUR und weitere 3,00 EUR für den übersteigenden Wert von 100,00 EUR. Ihnen steht somit ein Finderlohn von insgesamt 28,00 EUR zu.

Sollten Sie ein Tier finden, stehen Ihnen drei Prozent des Wertes des Tieres zu. Für den Fall, dass der Fundort eine öffentliche Behörde oder ein öffentliches Verkehrsmittel ist, hat der Finder lediglich einen Anspruch auf die Hälfte des sonst üblichen Finderlohns.

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21.09.2020 | AG Dortmund: Datenleiste des Messfotos muss vollständig sein

Das AG Dortmund hat in seinem Urteil vom 27.02.2020 (Az. 729 OWi-267 Js 1493/19-252/19) entschieden, dass Messfoto und Kennzeichen für die Verurteilung eines Autofahrers wegen zu schnellen Fahrens nicht ausreichen, sondern die Datenzeile im Foto, aus der sich unter anderem die gefahrene Geschwindigkeit ergibt, lesbar sein muss.

Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, innerorts 74 km/h statt der erlaubten 50 km/h gefahren zu sein. Er gab zu, auf Fahrer des Fahrzeuges gewesen zu sein. Dennoch wurde er vom Amtsgericht Dortmund freigesprochen, da es die Datenzeile des Messfotos nicht "urkundsbeweislich" verlesen konnte.

Auch dieses Urteil zeigt einmal wieder, dass es sich lohnen kann, gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vorzugehen. Über unsere Plattform http://www.Schnell-zum-Anwalt.de können Sie sich gegen eine geringe Pauschale via Videokonferenz von einem im Verkehrsrecht versierten Anwalt beraten lassen.

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10.09.2020 | Ausweispflicht – Muss ich meinen Personalausweis stets bei mir tragen?

Die Ausweispflicht besagt, dass gem. § 1 Abs 1 S. 1 des Personalausweis-Gesetzes jeder Deutsche ab dem 16. Lebensjahr dazu verpflichtet ist, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens ist man jedoch nicht verpflichtet, den Ausweis stets bei sich zu tragen.

Ausnahmen gibt es für Arbeitnehmer in gewissen Wirtschaftszweigen wie dem Baugewerbe, dem Schaustellergewerbe, dem Gebäudereinigungsgewerbe, der Fleischwirtschaft, etc. Hier sind Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in Deutschland verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Hintergrund für diese Regelung ist die Schwarzarbeitergefahr.

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02.09.2020 | Rechtsirrtümer: Muss ich am Bahnhof das erste Taxi in der Reihe nehmen?

Jeder kennt die langen Taxi-Schlangen an Hauptbahnhöfen oder Flughäfen. Dort haben wir neulich folgende Situation beobachtet:

Das erste Taxi in der Reihe war schon älter und etwas dreckig. Wohlmöglich daher wählte ein Fahrgast einen anderen sauberen Neuwagen. Doch der Fahrer des Wunschtaxis verwies den Fahrgast auf das erste Taxi in der Reihe. Ohne sich zu beschweren, ging der Fahrgast zu dem ersten Taxi und fuhr mit ihm davon.

Es scheint ein weit verbreiteter Irrtum zu sein, dass man das erste Taxi in der Reihe nehmen muss. Vielmehr ist es so, dass ein Taxifahrer die Beförderung innerhalb seines Pflichtgebiets grundsätzlich nicht ablehnen darf (vgl. § 22 Personenbeförderungsgesetz). Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn der Fahrgast sich aggressiv verhält oder stark betrunken ist.

Der Fahrgast kann also selbst auswählen, mit welchem Taxi er befördert werden will. Er muss sich nicht auf das erste Taxi in der Reihe verweisen lassen.

Weigert sich der Taxifahrer eine Fahrt durchzuführen, beispielsweise mit der Begründung, die Strecke sei zu kurz, sollte er auf seine Beförderungspflicht hingewiesen werden. Kommt er dieser nicht nach, kann ein Bußgeld gegen ihn verhängt werden.

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25.08.2020 | Aufsichtspflichtverletzung: Ein dreijähriger muss nicht durchgängig von seinen Eltern beaufsichtigt werden

Gerade kleinere Kinder verursachen aus Unachtsamkeit oder Unwissen häufig größere Schäden. In der Folge werden die Eltern zum Schadenersatz herangezogen, da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Aber auch Eltern können ein Kind nicht 24 Stunden am Tag beaufsichtigen.

In einem vom OLG Düsseldorf (Beschluss vom 26.04.2018, Az. I-4 U 15/18) zu beurteilenden Fall war der dreieinhalb Jahre alte Sohn, nachdem er mit einem Hörspiel schlafen gelegt worden war, zwischen 19 und 20 Uhr unbemerkt wieder aufgestanden und zur Toilette gegangen. Dabei benutzte er solche Mengen Toilettenpapier, dass der Abfluss verstopfte. Auf Grund der Beschaffenheit des Spülknopfes konnte sich dieser leicht verhaken, wenn er nicht in einer bestimmten Weise bedient wurde. Nach der Benutzung der Toilette durch das Kind lief ununterbrochen Wasser nach. Der Gebäudeversicherer verlangte von den Eltern (Mietern) den Ersatz des hierdurch entstandenen Gebäudeschadens.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist das Maß der gebotenen Aufsicht hier erfüllt gewesen. In einer geschlossenen Wohnung müsse ein Dreijähriger nicht unter ständiger Beobachtung stehen. Ausreichend sei es, wenn sich der Aufsichtspflichtige in Hörweite aufhalte. Auch der – gegebenenfalls nächtliche – Gang zur Toilette müsse nicht unmittelbar beaufsichtigt werden.

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08.08.2020 | AG Frankfurt: Volle Erstattung der Reisekosten

Nach einer neusten Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt vom 11.08.2020 (Az. 32 C 2136/20) müssen Reiseveranstalter den vollen Reisepreis erstatten, auch wenn zum Zeitpunkt der Stornierung noch keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorgelegen hat.

Nach Auffassung des Amtsgerichts genügt es, wenn zum Zeitpunkt der Reisestornierung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus vorgelegen hat. Dies sei Anfang März für ganz Italien der Fall gewesen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab. Der Reiseveranstalter ist daher nicht berechtigt, Stornierungskosten zu erheben. Er hat vielmehr den gesamten Reisepreis zurückzuzahlen.

Haben Sie Ärger mit Ihrem Reiseveranstalter. Warten Sie immer noch auf die Erstattung Ihres vollen Reisepreises?

Auf unserer Plattform http://www.Schnell-zum-Anwalt.de können Sie sich gegen eine geringe Pauschale via Videokonferenz von einem im Reiserecht versierten Anwalt beraten lassen. 

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07.08.2020 | Fasten your seatbelt – Mythen zur Anschnallpflicht

Um die Anschnallpflicht gibt es zahlreiche Mythen. Zeit um für etwas Aufklärung zu sorgen.

1. Beifahrer müssen sich nicht anschnallen.

Um mit diesem Mythos aufzuräumen, genügt ein einfacher Blick ins Gesetz. § 21a Abs. 1 S. 1 StVO lautet: „Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.“ Dies gilt für alle Insassen eines Fahrzeugs. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen, beispielsweise für Fahrten in Bussen, in denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.

2. Beim Rückwärtsfahren brauche ich mich nicht anschnallen.

Das Fahren in Schrittgeschwindigkeit, wie Rückwärtsfahrten oder Fahrten auf einem Parkplatz, ist eine weitere Ausnahme von der Anschnallpflicht.

3. Der Fahrer haftet für seine nicht angeschnallten Beifahrer.

Hier greift der bei Juristen so beliebte Satz: „Es kommt darauf an.“ Jede volljährige Person ist selbst dafür verantwortlich, sich während der Fahrt anzuschnallen. Das Verwarngeld ist also in diesem Fall vom nicht angeschnallten Beifahrer und nicht vom Fahrer zu entrichten. Bei Kindern muss der Fahrer darauf achten, dass ein Gurt angelegt wird. Er zahlt bei Missachtung auch das Verwarngeld.

4. Auch Hunde und Katzen müssen angeschnallt sein.

Da das Gesetz Haustiere nicht als Insassen definiert, unterliegen sie auch nicht der Anschnallpflicht. Sie gelten jedoch als Ladung und müssen dementsprechend gem. § 22 StVO gesichert sein. Dies kann zum Beispiel durch eine entsprechende Tierbox erfolgen.

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28.07.2020 | Bewerbungsgespräch - Wer trägt die Reise- und Hotelkosten?

Da hatte man sich schon auf den neuen Job in einer neuen Stadt gefreut, aber statt dem Arbeitsvertrag kommt die Absage. Insbesondere dann, wenn das Bewerbungsgespräch weit weg vom Wohnort stattfindet, können erhebliche Reisekosten entstehen. Manchmal ist sogar eine Übernachtung notwendig, um rechtzeitig zum Vorstellungsgespräch zu erscheinen.

Aber bleibt man neben der Enttäuschung auch auf den Fahrtkosten sitzen?

Lädt der potentielle Arbeitgeber einen Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein, so handelt es sich um ein Auftragsverhältnis mit der Folge, dass die §§ 662 ff. BGB greifen. Entstehen dem Bewerber für das Bewerbungsgespräch Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der potentielle Arbeitgeber gem. § 670 BGB zum Ersatz dieser Aufwendungen verpflichtet.

Hierbei gilt aber der Grundsatz der Verkehrsüblichkeit und Erforderlichkeit. So muss der Bewerber die kürzeste bzw. sicherste und verkehrsgünstigste Strecke als Berechnungsgrundlage für seine PKW-Kosten heranziehen. Bei Bahnreisen hat der Bewerber meist nur einen Anspruch auf die Kosten für ein Ticket 2. Klasse. Bei Bewerbungen für eine Führungsposition können auch die Kosten für ein Ticket 1. Klasse zu erstatten sein.

Der zukünftige Arbeitgeber kann aber vor Antritt des Bewerbungsgesprächs die Übernahme der Kosten ausschließen. Der Anspruch auf Kostenerstattung ist unabhängig davon, ob man die Stelle bekommt oder nicht.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Reise- und Hotelkosten erst nach der Entscheidung des Arbeitgebers geltend zu machen. 

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21.07.2020 | Können Erwachsene im Restaurant einen Kinderteller bestellen?

Fast jedes Restaurant bietet für seine kleinen Gäste einen Kinderteller an. Doch können auch Erwachsene einen Kinderteller bestellen, wenn der Hunger klein oder das Verlangen nach Fischstäbchen groß ist?

Verträge kommen durch Angebot (§ 145 BGB) und Annahme des Angebots (§ 151 BGB) zustande. Eine Speisekarte stellt jedoch kein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrags dar, sondern vielmehr eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben (sog. invitatio ad offerendum). Da der Wirt wegen seines begrenzten Vorrats nicht allen Gästen jede gewünschte Speise servieren kann, will er sich mit der Speisekarte erkennbar nicht rechtlich binden.

Erst die Bestellung des Gastes stellt daher ein verbindliches Angebot dar.

Bestellt ein Erwachsener einen Kinderteller, liegt es am Wirt, die Bestellung anzunehmen oder abzulehnen.

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14.07.2020 | Überteuerter Schlüsseldienst – Ein sittenwidriges Rechtsgeschäft?

Die Rechnung von so manch einem Schlüsseldienst lässt vermuten, dass er für das Öffnen der Tür mehrere Stunden benötigte, dabei dauerte der Einsatz meist nur wenige Minuten. Ein Mann aus München wollte sich dies nicht gefallen lassen und verlangte 621,51 EUR der 863,94 EUR hohen Rechnung zurück.

Das Amtsgericht München wies die Klage jedoch in seinem Urteil vom 08.01.2020, Az. 171 C 7243/19 ab.

Nach Auffassung des Gerichts befand sich der Kläger nicht in einer Zwangslage. Es wäre ihm zumutbar gewesen, einen anderen Schlüsseldienst zu beauftragen. Auch handele es sich nicht um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft. Nach dem Grundsatz der freien Marktwirtschaft ist es den Parteien überlassen, eine angemessene Vergütung für eine konkrete Leistung zu bestimmen. Wenn ein Anbieter dauerhaft überteuerte Angebote macht, wird er entweder seine Preisvorstellung reduzieren oder aber vom Markt verschwinden, so das Gericht.

Der Kläger legte gegen das Urteil Berufung beim Landgericht München ein. Nachdem ihm jedoch das Landgericht darauf hinwies, dass seine Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe, nahm er die Berufung zurück, sodass das Urteil zwischenzeitlich rechtskräftig ist.

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03.07.2020 | Bußgeldkatalogverordnung nichtig – Was Sie jetzt wissen müssen!

Das Bundesverkehrsministerium hat die Länder aufgefordert, die neue Bußgeldkatalogverordnung wegen eines fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage auszusetzen.

Die ersten Bundesländer sind dieser Aufforderung bereits nachgekommen und haben die neue Bußgeldkatalogverordnung ausgesetzt, darunter Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und das Saarland. Andere Bundesländer, darunter Bremen, wollen zunächst abwarten.

Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen und die Einspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen?

Wir empfehlen Ihnen, sofort Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Da die gesamte Änderung der Bußgeldkatalogverordnung nichtig ist, ist zunächst zu prüfen, ob die Tat nach der alten Verordnung überhaupt geahndet werden kann. Sollte Ihr Vergehen im alten Bußgeldkatalog nicht aufgeführt sein, ist eine Verfahrenseinstellung zu beantragen.

Andernfalls muss die alte Rechtsfolge gelten. So kann beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 23km/h innerorts kein Fahrverbot mehr verhängt werden.

Bei einem bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheid, kann Vollstreckungsaufschub bei der Bußgeldstelle beantragt werden. Sollten Sie Ihren Führerschein bereits abgegeben haben, kann unter Umständen ein Gnadenverfahren sinnvoll sein.

Auf unserer Plattform http://www.Schnell-zum-Anwalt.de können Sie sich gegen eine geringe Pauschale via Videokonferenz von einem im Verkehrsrecht versierten Anwalt beraten lassen. Dieser prüft Ihren Einzelfall und bespricht mit Ihnen Möglichkeiten, sich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren.

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26.06.2020 | Corona-Warn-App: Wie verhalte ich mich bei einer Warnmeldung?

Seit dem 16. Juni ist endlich die Corona-Warn-App verfügbar und vielleicht auch schon auf Ihrem Handy installiert. Wenn Sie nun eine Warnmeldung erhalten, dass Sie Kontakt zu einer Person hatten, bei der eine Infektion festgestellt wurde, ergeben sich zahlreihe Fragen, die wir versuchen kurz zu beantworten.

Es gibt keine Verpflichtung, Kontakt mit Ihrem Hausarzt oder dem Gesundheitsamt aufzunehmen. Dennoch empfiehlt es sich dies nicht nur zu Ihrem eigenen Schutz, sondern auch zum Schutz Ihrer Mitmenschen.

Ist zur medizinischen Abklärung eines Covid-19-Verdachts das Fernbleiben von der Arbeit notwendig, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihr Fernbleiben informieren. Bitte beachten Sie auch die öffentlich zugänglichen Hinweise der Ärzte und Gesundheitsbehörden an Ihrem Wohnort, wie man mit Verdachtsfällen umgehen sollte. Zumeist soll zunächst eine telefonische Information erfolgen und nicht direkt die Arztpraxis aufgesucht werden. Sie lassen sich dann vom Arzt oder anderen aufgesuchten Stellen schriftlich bestätigen, dass eine medizinische Indikation für die Untersuchung bestand. Zur Angabe des genauen Grundes des Arztbesuches – also der aufzuklärende Erkrankung – sind Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber jedoch nicht verpflichtet.

Selbst wenn festgestellt wird, dass Sie an Covid-19 erkrankt sind, gibt es grundsätzlich keine Pflicht Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitskollegen über die ärztliche Diagnose zu informieren. Sie sind lediglich verpflichtet, dem Arbeitgeber die eigene Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen und ihre voraussichtliche Dauer mittels Attest nachzuweisen. Es steht Ihnen natürlich frei, Ihrem Arbeitgeber und den Kollegen trotzdem den Grund Ihrer Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen, zum Beispiel, um sie zu warnen.

Zudem unterliegt eine Vielzahl der gefährlichen und ansteckenden Krankheitserreger, darunter Masern, Polio, Hepatitis B oder Influenza und seit kurzem auch der der neue Corona-Virus, nach dem Infektionsschutzgesetz der behördlichen Meldepflicht. Das bedeutet, dass bei einer Diagnose eines dieser Erreger, der Arzt unverzüglich unter Angabe von persönlichen Daten des Erkrankten dies dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen muss. Dieses verfügt über weitreichende Kompetenzen, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Erkrankung – darunter auch im Betrieb des Arbeitgebers – einzuleiten. Nach der kürzlich verabschiedeten Corona-Meldeverordnung müssen Ärzte nicht nur die tatsächlichen Erkrankungsfälle von Covid-19, sondern auch Verdachtsfälle den zuständigen Behörden melden.

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19.06.2020 | Fitnessstudio – Steht mir beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht zu?

Der Traum von der Bikini-Figur oder dem Sixpack treibt die Menschen in die Fitnessstudios. Gegen eine meist monatliche Gebühr wird für die Dauer von ein oder zwei Jahren ein Vertrag über die Nutzung des Fitnessstudios geschlossen. Doch was passiert, wenn man nun in eine andere Stadt zieht? Hat man ein Sonderkündigungsrecht?

Ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 314 BGB). Der BGH hat jedoch in seinem Urteil vom 04.05.2016, Az. XII ZR 62/15 entschieden, dass ein Umzug – egal ob aus privaten oder beruflichen Gründen – nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Der Kunde trägt grundsätzlich das Risiko, die vereinbarte Leistung des Vertragspartners aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Anders liegt der Fall beispielsweise dann, wenn der Kunde das Fitnessstudio aufgrund einer Erkrankung nicht mehr nutzen kann.

Wer umzieht, sollte dennoch mit dem Fitnessstudiobetreiber sprechen, da sich einige durchaus kulant zeigen und dem Kündigungswunsch entsprechen. Falls nicht, akzeptiert der Betreiber vielleicht, dass der Vertrag von einer Freundin oder einem Freund fortgeführt wird.

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12.06.2020 | Dürfen Aufzeichnungen einer Dash-Cam als Beweis in einem Zivilprozess verwertet werden

In den USA und Russland sind sie bereits weit verbreitet und auch immer mehr deutsche Autofahrer befestigen eine Dash-Cam auf ihrem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe.

Eine Dash-Cam ist eine Videokamera, die während der Autofahrt den Verkehr frontal aufzeichnet. Im Falle eines Unfalls kann mithilfe der Aufzeichnungen oft einfacher geklärt werden, wer ihn verschuldet hat.

Lange war umstritten, ob die Aufzeichnungen einer Dash-Cam ein zulässiges Beweismittel in einem Rechtsstreit sein können, bis der BGH dies in seinem Urteil vom 15.05.2018 (Az. VI ZR 233/17) bejaht hat. Im Falle eines Unfalls können Geschädigte mithilfe von Aufzeichnungen einer Dash-Cam beweisen, wer den Unfall verschuldet hat und daher zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet ist.
Der BGH wies aber deutlich darauf hin, dass jedenfalls die permanente Aufzeichnung des Straßenverkehrs nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig ist, da sie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt. Dennoch dürfen Aufnahmen einer Dash-Cam als Beweismittel verwertet werden.

Das mag zunächst kurios klingen.

Im Zivilprozess ist jedoch die Verwertung unzulässiger oder rechtswidrig erhobener Beweismittel nicht grundsätzlich verboten, sondern es hat eine Interessenabwägung stattzufinden. Der BGH wies daher darauf hin, dass durch die Dash-Cam nur Vorgänge aufgezeichnet würden, die ohnehin für jedermann wahrnehmbar seien. Auf der anderen Seite sei zu berücksichtigen, dass die Geschädigten eines Verkehrsunfalls sich häufig in einer Beweisnot befänden, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet sei.

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04.06.2020 | Rechtsirrtümer: Gilt auf deutschen Autobahnen eine Mindestgeschwindigkeit?

Nach § 18 Abs. 1 StVO dürfen Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.

Daraus folgt aber nicht, dass man sich in einen „Geschwindigkeitsrausch“ begeben muss und tatsächlich mindestens 60 km/h fährt. Grundsätzlich darf man auch langsamer fahren, solange man nicht ohne triftigen Grund hierdurch den Verkehr behindert (§ 3 Abs. 2 StVO).

Eine Mindestgeschwindigkeit kann jedoch durch Zeichen Nr. 275 (blauer Kreis mit weißer Schrift) vorgeschrieben sein. Wer sich dann nicht an die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit hält, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld von bis zu 35,00 EUR rechnen.

Erfahrungsgemäß haben Kraftfahrzeugführer jedoch Schwierigkeiten, weil sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, als dass sie zu langsam fahren. Aber egal ob Sie zu schnell oder zu langsam gefahren sind, über unsere Plattform http://www.Schnell-zum-Anwalt.de können Sie sich gegen eine geringe Pauschale via Videokonferenz von einem im Verkehrsrecht versierten Anwalt beraten lassen.

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29.05.2020 | 50km/h zu schnell wegen eines blutenden Fingers – kein rechtfertigender Notstand

Eine Ordnungswidrigkeit kann grundsätzlich durch Notstand gemäß § 16 OWiG gerechtfertigt sein. Mit der Frage, ob eine Notstandslage bereits bei einem blutenden Finger der Ehefrau vorläge und ob dies eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung rechtfertige, hatte sich das Amtsgericht Frankfurt zu beschäftigen.

Hier fuhr ein Mann mit seinem Pkw innerorts mit einer Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h, wobei lediglich 30 km/h erlaubt waren. Er führte zu seiner Verteidigung aus, seine Ehefrau habe sich beim Kochen am Zeigefinger geschnitten. Die Wunde habe so stark geblutet, dass er sich entschieden habe, keinen Rettungswagen zu rufen, sondern selbst ins Krankenhaus zu fahren. Es habe daher ein rechtfertigender Notstand vorgelegen, so dass er freizusprechen sei.

Das Amtsgericht Frankfurt folgte dem in seinem Urteil vom 22.03.2020 (Az. 971 Owi 955 Js-OWi 65423/19) nicht. Ein rechtfertigender Notstand läge aus zweierlei Gründen nicht vor. Zum einen habe schon keine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben der Ehefrau vorgelegen, weil weder ihr Tod noch eine sonstige Komplikation aufgrund der Verletzung ernsthaft zu erwarten waren, zum anderen käme eine Rechtfertigung auch nur dann in Betracht, wenn die gegenwärtige Gefahr objektiv nicht anders abwendbar gewesen wäre. Hier sei es zumindest zumutbar gewesen, ein Rettungsfahrzeug zu rufen.

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22.05.2020 | Rechtsirrtümer: Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen

In vielen Bekleidungsgeschäften findet man den Hinweis, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist. Dieser Hinweis ist aber so nicht richtig.

Auch beim Kauf von reduzierten Artikeln haben Sie zwei Jahre lang ein Recht auf Nacherfüllung, wenn die Ware mangelhaft ist. Nacherfüllung bedeutet, dass der Händler entweder die Ware reparieren oder gegen ein mangelfreies Produkt umtauschen kann.

Hat die gerade gekaufte Hose beispielsweise ein Loch, welches Sie im Laden übersehen haben, muss der Einzelhändler die Hose umtauschen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn im Geschäft auf die Fehlerhaftigkeit der Ware hingewiesen wird, beispielsweise bei sogenannter „B-Ware“.
Der Einzelhändler muss Ihr Kleid jedoch nicht umtauschen, weil es Ihnen vor dem heimischen Spiegel nicht mehr gefällt.

Die meisten Einzelhändler sind jedoch ihren Kunden gegenüber kulant und nehmen in der Regel Ware innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf zurück oder tauschen sie um. Derartige Kulanzregeln darf der Händler natürlich bei reduzierter Ware ausschließen.

Beim Fernabsatzgeschäft (zum Beispiel beim Kauf in einem Online-Shop) steht Ihnen ein 14tägiges Widerrufsrecht zu. Hier können Sie die Ware, falls sie Ihnen nicht gefällt, einfach zurückschicken und Sie erhalten Ihr Geld wieder. Dieses Recht haben Sie aber nicht beim Kauf in einem Ladengeschäft.

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15.05.2020 | Kann man ein Facebook Konto erben?

Was passiert eigentlich mit meinem Facebook, Instagram oder Twitter Account nach meinem Tod? Werden diese gelöscht oder bleiben die Daten für immer in den Weiten des World Wide Web erhalten. Und wer hat eigentlich nach meinem Tod Zugang zu diesen Daten?

Der BGH hat in seinem Urteil vom 12.07.2018 (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass Facebook den Erben Zugang zum Benutzerkonto des Verstorbenen gewähren muss.

Die Entscheidung hat für die Nutzer von Social-Media-Plattformen weitreichende Folgen, denn der Inhalt von privaten Nachrichten an den Verstorbenen ist nach dessen Tod auch für die Erben sichtbar. Zu Bedenken ist jedoch, dass auch persönliche Briefe an den Verstorbenen nach dessen Ableben von den Erben gelesen werden können.

Der BGH hat in seiner Entscheidung daher betont, dass für den Absender einer privaten Nachricht kein schutzwürdiges Vertrauen darauf besteht, dass nur der Kontoinhaber und nicht Dritte von dem Kontoinhalt Kenntnis erlangen. Zu Lebzeiten muss mit einem Missbrauch des Zugangs durch Dritte oder mit der Zugangsgewährung seitens des Kontoberechtigten gerechnet werden und bei dessen Tod mit der Vererbung des Vertragsverhältnisses.

In dem vom BGH zu beurteilenden Fall ging es um ein 15 jähriges Mädchen, welches 2012 auf einem Berliner U-Bahnhof ums Leben kam. Die Eltern wollten Zugang zu dem Facebook Account erlangen, um die Frage zu klären, ob das Mädchen Suizidgedanken hatte.

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07.05.2020 | Büroschlüssel verloren – Muss ich meinem Arbeitgeber den Schaden ersetzen?

Der versehentliche Verlust des Büroschlüssels kann beim Arbeitnehmer schnell zu schlaflosen Nächten führen. Nicht nur, dass es bereits unangenehm ist, dem Arbeitgeber den Verlust des Schlüssels zu beichten, hinzu kommt die Angst, die dadurch entstehenden Kosten tragen zu müssen, denn diese können beim Austausch der gesamten Schließanlage und aller vorhandenen Schlüssel schnell im fünfstelligen Bereich liegen. Doch muss der Arbeitnehmer wirklich beim Verlust des Büroschlüssels die gesamten Kosten tragen?

Wie so oft lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten, denn die Haftung des Arbeitnehmers richtet sich grundsätzlich nach dem Grad seines Verschuldens.

Ist dem Arbeitnehmer nur ein leichtes Verschulden vorzuwerfen, braucht er generell keinen Schadensersatz zu zahlen. Die durch den Schlüsselverlust entstanden Kosten muss in diesem Fall der Arbeitgeber vollständig tragen.

Anders sieht es jedoch bereits bei mittlerer Fahrlässigkeit aus. Hier muss sich der Arbeitnehmer anteilig an den Kosten, die durch den Schlüsselverlust entstanden sind, beteiligen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Arbeitnehmer für den gesamten entstandenen Schaden.

Besser gestellt ist jedoch der Arbeitnehmer, der im öffentlichen Dienst arbeitet und dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes unterfällt. Dieser haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz und nicht bereits bei mittlerer Fahrlässigkeit.

Die Haftung des Arbeitnehmers für einen verlorenen Büroschlüssel hängt somit immer vom Einzelfall ab.

Ihren Fall können Sie sofort und unkompliziert mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht via Videokonferenz über unsere Plattform schnell-zum-anwalt.de besprechen und sich kostengünstig beraten lassen.

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SZA Team

28.04.2020 | Seit heute gilt: Fahrverbot ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts

Heute ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Ab nunmehr gelten beispielweise härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse, das Halten in zweiter Reihe und Tempoverstöße.

Ausdrücklich verboten werden sogenannte „Blitzer-Apps“ auf Smartphones und Navigationsgeräten. Wer dennoch solche Apps verwendet, dem drohen nunmehr eine Geldbuße von 75,00 EUR sowie ein Punkt in Flensburg.

Wer in zweiter Reihe hält, um beispielsweise einen Beifahrer aussteigen zu lassen, muss ab heute eine Geldbuße in Höhe von 55,00 EUR zahlen. Bei Behinderung erhöht sich die Geldbuße auf 70,00 EUR und zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Gleiches gilt für das Parken auf Geh- und Radwegen.

Die wesentlichste Änderung ist jedoch, dass die Strafen für Tempoverstöße drastisch erhöht wurden. Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es innerorts jetzt bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h, außerorts ab 26 km/h.

Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen? Oft lohnt es sich gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, da das Bußgeldverfahren fehlerhaft oder die Vorwürfe nicht ausreichend belegt sind.

Über unsere Plattform http://www.Schnell-zum-Anwalt.de können Sie sich gegen eine geringe Pauschale via Videokonferenz von einem im Verkehrsrecht versierten Anwalt beraten lassen.

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SZA Team

24.04.2020 | Rechtsirrtümer – Darf das Kassenpersonal in Ihre Tasche schauen?

Die meisten Kunden kommen der Aufforderung des Kassenpersonals oder des Hausdetektivs, einmal die Tasche zu öffnen, ohne jedes Zögern nach. Wie selbstverständlich öffnen sie mitgebrachte Jutebeutel, Handtaschen und Rucksäcke. Aber hat das Personal des Supermarkts oder der Hausdetektiv eigentlich ein Recht darauf, ohne einen konkreten Verdacht in Ihre Tasche zu schauen?

Der BGH hat diese Frage bereits im Jahre 1993 verneint. So heißt es in seiner Entscheidung vom 03.11.1993, Az. VIII ZR 106/93:

„Die Kontrolle der von den Kunden mitgeführten Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes ist nur zulässig, wenn ein konkreter Diebstahlsverdacht vorliegt. Fehlt es an einem derartigen Verdacht, so kann ein Kunde, der eine Kontrolle verweigert, auch nicht allein deswegen mit einem Hausverbot belegt werden.“

Körperliche und sonstige Durchsuchungen wie die Kontrolle mitgeführter Taschen stellen in aller Regel erhebliche Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht dar und dürfen daher nur dann durchgeführt werden, wenn ein konkreter Verdacht eines Diebstahls vorliegt.

Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Hinweisschild im Markt angebracht ist, wonach sich der Kunde durch das Betreten mit einer Taschenkontrolle einverstanden erklärt.

Das AG Regensburg hat im Jahre 1999 einem Kunden sogar 100,00 DM Schmerzensgeld zugesprochen, da dieser unberechtigterweise von einem Hausdetektiv gegen seinen Willen festgehalten wurde, um ihn, ohne dass es einen konkreten Verdacht für einen Diebstahl gab, zu kontrollieren.

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SZA Team

17.04.2020 | Muss ich aufgrund der COVID-19 Pandemie derzeit keine Miete zahlen?

Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Mietschulden, die zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2020 auflaufen, den Vermieter bis zum 30.06.2022 nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Dies ändert jedoch nichts daran, dass der Mieter weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet ist.

Das bedeutet, dass der Vermieter auch offene Mietrückstände zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2020 gerichtlich geltend machen und aus einem Vollstreckungsbescheid oder aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Zudem schuldet der Mieter auch die gesetzlichen Verzugszinsen.

Die Auswirkungen des Corona-Virus führen daher nicht zu einer Mietstundung, sondern lediglich zu einem Kündigungsschutz wegen Mietrückständen.

Wir können Mietern daher nicht empfehlen, einfach die Miete nicht zu bezahlen. Vielmehr sollte das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden.

Wir alle sind von den Folgen der COVID-19 Pandemie in irgendeiner Art und Weise betroffen. Damit Sie sich richtig verhalten, empfehlen wir Ihnen anwaltlichen Rat einzuholen. Über unsere Plattform http://www.Schnell-zum-Anwalt.de können Sie sich gegen eine geringe Pauschale via Videokonferenz beraten lassen – garantiert kontaktlos.

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SZA Team

14.04.2020 | Herzlich Willkommen - Unser Blog startet

In unserem neu gestarteten Blog beantworten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen alltägliche Rechtsfragen, informieren Sie über die aktuelle Rechtsprechung und geben Ihnen wertvolle Rechtstipps. Das alles leicht verständlich und auf den Punkt gebracht.

Sie haben ein Thema mit dem sich unser Blog beschäftigen soll? Schreiben Sie uns an blog@Schnell-zum-Anwalt.de und wir greifen es in einem unserer nächsten Beiträge auf.

Wir wissen jedoch, ein Beitrag in unserem Blog kann immer nur ein Ansatz für die Lösung eines persönlichen Rechtsproblems sein, denn jeder Fall liegt anders.

Deswegen bieten wir Ihnen über unsere Plattform http://www.Schnell-zum-Anwalt.de eine kostengünstige Möglichkeit, Ihr Rechtsproblem sofort mit einem von uns vermittelten Rechtsanwalt via Videokonferenz zu besprechen. Wie bei einem gewöhnlichen Anwaltsbesuch können Sie Ihrem Anwalt im Rahmen eines persönlichen Gesprächs Ihre rechtlichen Probleme schildern und erhalten eine erste rechtliche Einschätzung sowie eine Handlungsempfehlung. Nachfragen sind ausdrücklich erwünscht.

Jetzt wünschen wir Ihnen aber viel Spaß beim Lesen unseres Blogs und freuen uns schon auf Ihre Themenvorschläge.

Ihr Schnell-zum-Anwalt.de Team

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